Damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Früherkennungsuntersuchungen an. Diese Untersuchungen sind für Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kostenfrei.
Der „CheckUp“ dient der Früherkennung, insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Nierenerkrankungen. (Flyer)
Er umfasst folgende Leistungen:
Die Untersuchung ist ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von 3 Jahren möglich, im Alter von 18-34 Jahre ist die Untersuchung einmalig möglich (hier ist die Laboruntersuchung vom Gesetzgeber jedoch nur bei entsprechender Risikokonstellation vorgesehen). Gerne bieten wir Ihnen ein Ergänzungslabor zu den gesetzlich vorgegebenen Laboruntersuchungen an.
Das Hautkrebs-Screening dient der Früherkennung von verschiedenen Hautkrebsarten (Malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“), Basalzellkarzinom und Spinozelluläres Karzinom („weißer Hautkrebs“)) (Flyer)
Das Screening umfasst:
Die Untersuchung ist ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren möglich.
Die Untersuchungen dienen der Früherkennung von Prostatakrebs. (Infos)
Die Untersuchung umfasst:
Die Untersuchung ist für Männer ab dem Alter von 45 Jahren im jährlichen Abstand möglich. Die Krebsvorsorgeuntersuchung bei Frauen übernimmt Ihr Frauenarzt. Eine ergänzende PSA-Testung (Prostataspezifisches Antigen) als Tumormarker für einen bösartigen Prostatakrebs stellt leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar und muss somit bei entsprechendem Wunsch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben seit Anfang 2018 Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader. (Flyer)
Die Untersuchung umfasst: